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Die Lander wollen dasjenige Verbot fur Online-Casinos und Online-Poker aufheben. Sie haben einander auf einen neuen Glucksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Fur Christian Rath ist dies der logische Endpunkt einer gescheiterten Regulierung.

Seit rund 15 Jahren versucht Europa den Glucksspiel-Sektor rechtssicher zu regulieren. Immer neue Anlaufe durchrasseln (umgangssprachlich) an der Justiz und an jener Uneinigkeit der Bundeslander. Nun steht endlich ein
Durchbruch bevor, die Bedeutung deutlicher vermag, wenn man die bisherige Geschichte jener Glucksspielregulierung nachverfolgt.

Staatsvertrag als Reaktion auf BVerfG-Urteil

Am Anfang ging es nur um Sportwetten. 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 28. 3. 2006, 1 BvR 1054/01), falls das Staatsmonopol herauf Sportwetten nur zu rechtfertigen ist, falls es ausdrucklich seinem Ziel der Suchtpravention dient. Die bloBe Erzielung hoherer Staatseinnahmen konne kein Monopol rechtfertigen, auch in keiner weise die Verwendung der Gelder fur gemeinnutzige Zwecke.

2008 beschlossen die Lander erstmals einen Glucksspiel-Staatsvertrag (GluStV). Das staatliche Alleinstellung am markt fur Sportwetten ferner Lotterien wurde derbei ausdrucklich in den Dienst der Suchtpravention gestellt. Zudem enthielt der Staatsvertrag ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung offentlichen Glucksspiels im Datenautobahn (umgangssprachlich) sowie der Werbung fur offentliches Glucksspiel im Internet des weiteren im Fernsehen.

1. anderungs-Staatsvertrag als Reaktion uff (berlinerisch) EuGH-Urteil

Das BVerfG hielt den GluStV 2009 fur verfassungskonform (Beschluss vom 20. 3. 2009, 1 BvR 2410/08). Allerdings sah der Europaische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 8. 9. 2010, C-316/07, u. a, StoB) 2010 in der nahen konkreten Ausgestaltung dieses Monopols eine Verletzung der EU-Dienstleistungsfreiheit. Jener EuGH lehnte die Regulierung der Glucksspielbranche zwar nicht generell ab, beanstandete aber zum einen die Werbung der Monopol-Anbieter. Diese sei über sehr auf dasjenige Anlocken von Spielern ausgerichtet und konterkariere damit das Anliegen der Suchtpravention. AuBerdem fehle der deutschen Glucksspielpolitik die Koharenz. Wer das glücksspiele automaten kostenlos read mit seinem relativ hohen Suchtpotenzial liberalisiere, konne nicht gleichzeitig ein Staatsmonopol fur geringer gefahrliche Sportwetten aufrechterhalten, so der EuGH.

2011 wurde deshalb jener erste anderungs-Staatsvertrag zum Gluckspiel-Staatsvertrag (1. GluandStV) beschlossen. Er sah fur eine Experimentierphase von sieben Jahren die Vergabe von seiten 20 Konzessionen fur private Sportwettenanbieter bevor. Diese sollten wie 5 Prozent jener Einnahmen als Spieleinsatzsteuer an den Staat abfuhren. Fur Lotterien sollte das Staatsmonopol jedoch bestehen bleiben. Online Casinos des weiteren Online-Poker sollten verboten bleiben. Fur Automatenspiele sollten kunftig auch strengere Regeln sind gueltig. Unter anderem falls Spielhallen einen bestimmten Mindestabstand zur nachsten Spielhalle einhalten.

Der 1. GluandStV wurde allerdings nur von seiten 15 Bundeslandern beschlossen. Schleswig-Holsteins CDU/FDP-Koalition scherte aus und beschloss ein abweichendes Landesgesetz, ohne zahlenmaBige Beschrankungen fur Sportwetten-Lizenzen. Darüber hinaus Online-Casinos wurden erlaubt. Erst 2013 getreu dem Regierungswechsel über einer SPD-Grun-SSW-Koalition prachtbau sich Schleswig-Holstein abermals den anderen Landern an. Die zwischenzeitlich vergebenen Lizenzen fur 12 Online-Casinos sind gueltig aber fort.

Das Scheitern des 1. anderungs-Staatsvertrags

Die Vergabe jener bundesweit 20 Lizenzen fur Sportwettenanbieter über das zustandige Gebiet Hessen endete vom Fiasko. Im Mai 2015 stoppte dasjenige Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss vom 13. 8. 2015, 5 L 1453/14. WI) auf Klage eines Bewerbers, der leer enden sollte, das Operation. Es sei über intransparent, die Richter konnten nicht prufen, nach welchen Eigenschaften letztlich Konzessionen vergeben werden. Im Oktober 2015 bestatigte der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Verfahrensstopp (Beschluss vom 16. 10. 2015, 8 B 1028/15). Er bemangelte zusatzlich die mangelnde demokratische Legitimation des Gremiums (“Gluckspielkollegium”), das weniger als Beteiligung aller Lander die hessischen Verwaltungsakte vorbereitete und vorgab.

Der 1. GluandStV ist dann endgultig zahnlos, als der EuGH im Februar 2016 (Urteil vom 4. 2. 2016, C- 336/14, Ince) die Sanktionierung auslandischer Wettanbieter verbot – solange es in Schweiz kein legitimes ferner funktionierendes Konzessionsvergabeverfahren vorhanden ist.

Das Scheitern des 2. anderungs-Staatsvertrags

Die Reaktion der Lander: Im Marz 2017 beschlossen die Ministerprasidenten den 2. Glucksspiel-anderungsstaatsvertrag (2. GluandStv). Als wesentliche anderung sollte es keine zahlenmaBige Beschrankung der Sportwetten-Konzessionen mehr darbieten. Alle 35 Netzanbieter, die noch im Verfahren waren, müssten nun eine Berechtigung erhalten.

Doch auch dieser Regulierungsversuch ging schief. Denn das Staatsvertrag muss noch in 16 Landesgesetze umgesetzt werden. Dasjenige heiBt, 16 Landesparlamente mussten zustimmen. Nichtsdestoweniger die Landtage von zunachst Schleswig-Holstein des weiteren dann auch Nordrhein-Westfalen verweigerten sich, bevor allem auf Druck der FDP. Die beiden Landtage monierten, dass nur Sportwettenanbieter, nicht aber Online-Casinos legalisiert werden müssten. Ende 2017 ist klar, dass der 2. GluandStV gescheitert war.

Der Wildwuchs greift um sich

Seitdem verhandeln die Lander wieder. Denn die mangelnde Regulierung fuhrte zu weitgehendem Wildwuchs. Der so genannte Illegale Markt gesammelt inzwischen einen Marktanteil von 20 Prozent am gesamten
Gluckspielmarkt mit Deutschland (das sind immer wieder 2, 6 Mrd. Euro von allerhöchste eisenbahn 14 Mrd. Euro, so der Jahresreport 2018 der Gluckspielaufsichtsbehorden der Lander). Für Sportwetten haben die auslandischen Anbieter auch einen Marktanteil vonseiten uber 99 Prozent. Die staatlichen Anbieter Oddset und Toto spielen wegen ihrer schlechteren Quoten kaum gar keine Rolle mehr. Online-Casinos sind immer wieder das zweite umsatzstarke Online-Angebot.

Die Folgen sind nicht nur vom Internet sichtbar. Wettburos, die Angebote auslandischer Unternehmen vermitteln, konnen nicht geschlossen werden. Sportvereine werben auf Trikots und vom Stadion fur Wettfirmen ohne deutsche Konzession. Selten wirkte der Staat so machtlos und fast wohl lacherlich.

Strategischer Vorzug der Liberalisierer

Die liberalisierungsfreudlichen Bundeslander, zu denen neben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen inzwischen ebenso das schwarz-grune Hessen zahlt, sitzen für den Verhandlungen um einen neuen Glucksspiel-Staatsvertrag am langeren Hebel. Denn wegen dieses EuGH-Urteils von 2016 (s. o. klammer zu konnen Anbieter minus Konzession nicht sanktioniert werden, solange es kein funktionierendes Konzessionsverfahren gibt – was einzelne Lander doch verhindern konnen.

Zeitgleich drohen die liberalisierungsfreundlichen Lander, dass sie nach Auslaufen des 1. GluandStA Mitte 2021, selbststandige Landesgesetze beschlieBen werden ferner nach dem zeitweiligen Beispiel
Schleswig-Holsteins eigene Konzessionen vergeben konnten. Selbige wurden dann zwar nur fur dasjenige jeweilige Landesgebiet gelten, aber was heiBt das schon im rahmen (von) internetbasierten Angeboten?

Ferner das wirkungsvollste Maßnahme der Regulierungsfreunde, das finanzielle Blockieren jener Zahlungen an illegale auslandische Anbieter, ist natürlich nicht nur technisch schwierig, sondern scheitert bisher auch fuer Bedenken von Datenschutzern, die eine unendlich viele Durchleuchtung aller Zahlungsstrome ablehnen.

Keine überraschung, dass das bei einem Sondertreffen der Chefs dieser Staatskanzleien vorige Sieben tage zum Durchbruch dieser liberalisierungsfreundlichen Position kam. Nach ersten Infos soll der Glucksspiel Neuregulierungs-Staatsvertrag (GluNeuRStV) folgende zentrale Punkte einrechnen:

  • Das staatliche Lotto-Monopol bleibt.
  • Online-Casinos, Online-Poker des weiteren Online-Automatenspiele sollen zugelassen werden.
  • Fur manche Glucksspiele darf kunftig auch im Internet Werbung gemacht werden.
  • Bei Sportwetten sein neben Ergebniswetten kunftig auch Ereigniswetten (z. B. Zahl der Elfmeter) zugelassen. Live-Wetten bleiben aber verboten.
  • Die Liberalisierung soll durch Regeln zum Spielerschutz flankiert werden. So sehr soll es bei glücksspiele automaten kostenlos im Internet ein monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro geben. Eine Sperrdatei bei einer zentralen staatlichen Aufsichtsbehorde soll Spieler qua Selbst- oder Fremdsperre erfassen. Fur jeden Spieler mussen Versorger ein Spielkonto einstellen. AuBerdem mussen Online-Veranstalter ein “automatisiertes System” zur Fruherkennung von glucksspielsuchtgefahrdeten Spielern einbauen.

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